20.02.2010, 00:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2010, 00:50 von Frank Rosowski.)
tach zusammen
@wilma
"Die Zeit mit einem auf korrekter Funktion geprüften EJS gemessen wurde" und weiter " Das EJS ist zu Beginn der Veranstaltung von ....... einem Funktionstest zu unterziehen".
Hier wird wieder etwas falsch interpretiert: Wenn ein Verein ein Turnier/Veranstaltung organisiert, dann ist das eine (vereins)interne Angelegenheit, gleichbedeutend eines Sommerfestes oder einem Tag der offenen Tür. Damit hat der Verband nichts zu tun.
Erst wenn die Veranstaltung eine offizielle Prüfung darstellt und Terminschutz beantragt und bewilligt wurde, wird sie zu einer Verbandsveranstaltung. Da ich bisher nicht gesehen habe, das für die NRW-Cup Termine Terminschutz beantragt wurde, sind es bis jetzt keine Verbandsveranstaltungen.
ciao Frank
@dify und pali
Auch wenn ich morgen eine Strafrunde laufen muss:
Ich bin dafür ein Teamtest/ BH Nachweis als Startvoraussetztung einzuführen.
Die "Mutter" aller Prüfungen, vernüftig durchgeführt, garantiert zumindest, das der Hund arttypisches Verhalten zeigte und der Hundeführer sich mit den grundlegenden Themen der Hund-Mensch Beziehung auseinander gesetzt hat.
@wilma
Zitat:So ich versuche es noch mal alle Fragen zu beantworten, zu mindestens die ich aus den Texten heraus finden kann.Das steht aber da nicht! Das ist vielleicht deine Interpretation. Die Eigenschaft zugelassen bedeutet nicht funktionierend. Wenn man deine Interpretation gemeint hat, so sollte im Reglement stehen:
• Die Zeit mit einem zugelassenem EJS gemessen wurde.
Bedeutet das das EJS funktionieren sollte/und es in dem Lauf auch gemacht hat
und seine Erfüllung nachgeht, Startsequenzen anzeigt, Wechselfehler anzeigt und die Zeiten misst.
"Die Zeit mit einem auf korrekter Funktion geprüften EJS gemessen wurde" und weiter " Das EJS ist zu Beginn der Veranstaltung von ....... einem Funktionstest zu unterziehen".
Zitat:aus Fakt 3 leite ich ab, dass...
1. Der NRW-Cup und die DFM Verbandsveranstaltungen werden, da dort VDH-Richter richten werden.
Ja, diese Turnier sind wie eh und je Verbandsturniere, weil sie von Vereinen/Verband organisiert werden.
Da dürfen VDH Richter richten aber auch alle anderen.
Und es wird keinen Terminschutz dafür geben, so wie eh und je, sprich es dürfen, wie eh und je alle dort starten.
Das soll doch auch so bleiben.
Hier wird wieder etwas falsch interpretiert: Wenn ein Verein ein Turnier/Veranstaltung organisiert, dann ist das eine (vereins)interne Angelegenheit, gleichbedeutend eines Sommerfestes oder einem Tag der offenen Tür. Damit hat der Verband nichts zu tun.
Erst wenn die Veranstaltung eine offizielle Prüfung darstellt und Terminschutz beantragt und bewilligt wurde, wird sie zu einer Verbandsveranstaltung. Da ich bisher nicht gesehen habe, das für die NRW-Cup Termine Terminschutz beantragt wurde, sind es bis jetzt keine Verbandsveranstaltungen.
ciao Frank
@dify und pali
Auch wenn ich morgen eine Strafrunde laufen muss:
Ich bin dafür ein Teamtest/ BH Nachweis als Startvoraussetztung einzuführen.
Die "Mutter" aller Prüfungen, vernüftig durchgeführt, garantiert zumindest, das der Hund arttypisches Verhalten zeigte und der Hundeführer sich mit den grundlegenden Themen der Hund-Mensch Beziehung auseinander gesetzt hat.
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